Beurlaubungen

 

 

Beurlaubungen unmittelbar vor und nach Ferien dürfen laut ministerieller Verfügung nicht ausgesprochen werden. Reise- oder Urlaubstermine gelten bei Beurlaubungen grundsätzlich nicht als "wichtiger Grund". Verbindlichkeiten, die vom Antragsteller eingegangen wurden, dürfen bei der Entscheidung der Schule nicht berücksichtigt werden. Bitte richten Sie Ihre Ferienplanung nach der Ferienordnung ein.

 

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