Meldepflichtige Krankheiten
Ärzte melden zwar bestimmte Krankheiten an das Gesundheitsamt, wir bekommen hierzu jedoch keinerlei Informationen.
Melden Sie deshalb bitte die unten aufgeführten Krankheiten umgehend an die Schule!
Ringelröteln
Masern
Windpocken
Influenza A und B (Virusgrippe)
Mumps
Keuchhusten
Scharlach
Röteln
Hepatitis A
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Nachstehend finden Sie den Belehrungsbogen für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG).
PDF-Dokument [59.1 KB]
PDF-Dokument [226.0 KB]
Gemeinsam vor Infektionen schützen (Merkblatt des Robert Koch Instituts)
Link zum Gesundheitsamt Dachau